Wenn der Gerichtsvollzieher droht
Gesetzliche Deckungslücke treibt viele privat krankenversicherte Langzeiterwerbslose in die Verschuldung
Wolfgang M.* ist seit 20 Jahren privat krankenversichert. In der Folge zweier Autounfälle erkrankte er 1997 schwer, so dass er im Jahr darauf seine Tätigkeit als Unternehmensberater aufgeben musste. Es folgten Rehamaßnahmen, und er begann, um nicht gewährtes Krankentagegeld zu prozessieren. In die gesetzliche Krankenkasse konnte er nicht wechseln, weil er sich noch im Rechtsstreit mit seiner privaten Krankenversicherung (PKV) befand. 2007 – sein Verfahren lief noch – wurde die Krankenversicherung zur Pflicht für alle. Ab 2009 war für arbeitslose Privatversicherte auch der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung (GKV) versperrt.
Wie viele andere Menschen in ähnlichen Situationen kam auch Wolfgang M. damit in den Basistarif seiner privaten Kasse. Zwar wurde dann für ihn ein Teil seiner Kranken- und Pflegeversicherung von der Bundesagentur für Arbeit aufgebracht, nämlich in der Höhe, die auch für gesetzlich Versicherte geza...
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