Sarg oder nicht Sarg?

Senat berät über Änderung zum Bestattungsgesetz

(epd). Der Senat befasst sich am Dienstag erstmals mit der Gesetzesänderung zum Bestattungsgesetz. Das Vorhaben ist Teil des neuen Integrationsgesetzes. Es sieht vor, dass abweichend von der Sargpflicht »Leichen aus religiösen Gründen auf von Friedhofsträgern bestimmten Grabfeldern in einem Leichentuch ohne Sarg erdbestattet werden« können. Berlin sei ein Einwanderungsland, wo Menschen mit unterschiedlichen Religionen lebten, begründet die Sprecherin der Senatssozialverwaltung Karin Rietz das Vorhaben.

Die Aufhebung des Sargzwangs stößt vor allem bei Bestattern auf Kritik. Problematisch sei die praktische Umsetzung, sagt Fabian Lenzen, Sprecher der Berliner Bestatterinnung. In der Türkei etwa steigt ein Verwandter bei der B...


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