Mehr Rabatt, aber keine Transparenz

Gesundheitsreform: Die Eingriffe bei der Arzneimittelpreisbildung bleiben halbherzig

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Deutschland hat europaweit die höchsten Arzneimittelkosten. Daran wird auch das seit Sonntag gültige »Reformgesetz« wenig ändern.

Seit Sonntag ist der erste Teil des Arzneimittel-Sparpaketes der Bundesregierung wirksam. Das »Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften« (GKVÄndG) sorgt ab dem 1. August für einen von 6 auf 16 Prozent erhöhten Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag. Außerdem wird damit ein Preisstopp für Medikamente festgelegt, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezahlt werden. Als Basis wurden die Preise vom 1. August 2009 festgelegt. Beide Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2013 und soll die Kassen um etwa 1,15 Milliarden Euro jährlich entlasten.

Der Herstellabschlag ist ein Zwangsrabatt, den die Hersteller den gesetzlichen Kassen einräumen müssen. Sowohl Herstellerabschlag als auch die Festbetragsarzneimittel sollen die Medikamentenkosten reduzieren. Für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel, vor allem Generika, gibt es in Deutschland Festbeträge. Das sind die Höchstbeträge für die ...


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