Kirchen für höhere Hartz-IV-Sätze
Erzbischof Zollitsch warnt vor sozialem Kahlschlag
Berlin (AFP/ND). In der Debatte um die Leistungen für Langzeitarbeitslose haben am Dienstag auch die großen Kirchen eine Erhöhung gefordert. »Wir haben eine Verpflichtung, uns für ein menschenwürdiges Leben einzusetzen«, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, dem »Hamburger Abendblatt« und warnte vor »sozialem Kahlschlag«. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe wieder neu ins Bewusstsein gerufen, dass der Staat aus Verfassungsgründen ein Existenzminimum zu gewährleisten habe. »Eine Anhebung des Regelsatzes ist hierzu ein wichtiger Schritt.« Der Vorsitzende des Diakonischen Rats, der evangelische württembergische Landesbischof Frank Otfried July, forderte eine Anpassung des Regelsatzes, »die bei mehr als 400 Euro liegt«.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar der Regierung aufgegeben, bis Ende 2010 eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage vorzulegen und die Regelleistungen für rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Betroffene anzupassen. Der jetzige Regelsatz liegt bei 359 Euro im Monat. In die künftige Regelung des Leistungsbezugs sollen nach Angaben eines Sprechers von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Lohnentwicklung, Inflation und Entwicklung der Lebenshaltungskosten einbezogen werden.
Auch SPD, LINKE und Sozialverbände sprachen sich für eine Anhebung der Hartz-IV-Leistungen aus. Diese »ist aufgrund der jetzt vorliegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zwingend«, sagte der SPD-Vize Olaf Scholz der »Passauer Neuen Presse«. Linksparteichef Klaus Ernst forderte eine »deutliche Leistungserhöhung auf etwa 500 Euro«. Die LINKE werde einem neuerlichen Verfassungsbruch nicht tatenlos zusehen
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, sagte, er gehe fest von einer Erhöhung der Sätze für Erwachsene aus. Das Bundesverfassungsgericht habe die Spielräume eingeengt: Die Statistik, aufgrund derer die Regelsätze berechnet werden, könne nicht beliebig interpretiert werden. Bei Kindern hingegen könnten Sach- statt Geldleistungen sinnvoller sein. Der Deutsche Caritasverband forderte zusätzlich zu den vom Arbeitsministerium erwogenen Bildungsgutscheinen eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder um 21 bis 42 Euro monatlich.
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