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Nordhorn-Range: Wie jetzt weiter?
Gegner des Übungsplatzes legen Beschwerde gegen Gerichtsurteil ein / Gerd Will ist Vize-Vorsitzender der SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag
ND: Kürzlich sind Anrainer-Gemeinden und Landkreise mit ihrer Klage gegen den Militär-Übungsplatz Nordhorn-Range vorm Oberverwaltungsgericht (OVG) in Osnabrück erneut gescheitert. Mit welcher Begründung wies das Gericht die Klage ab?
Will: Wir hätten innerhalb einer Frist von einem Jahr klagen müssen, nachdem die Bundeswehr das Gelände 2001 übernommen hatte, hieß es. Tatsächlich haben wir die Klage erst 2008 eingereicht. Wir waren damals beigeladen im Verfahren gegen das geplante Bombodrom in Wittstock. Dort wurde bekanntlich gegen die Bundeswehr entschieden. Nach dem Aus für das Bombodrom haben wir geklagt, um Gleichbehandlung für die Menschen unserer Region hier zu erreichen.
Es sieht nun aber so aus, dass die Nordhorn-Range wohl auf Dauer die Hauptlast der Schießübungen der Bundeswehr tragen soll. Das ist den Bürgern in der Gegend hier natürlich nicht zuzumuten. Das OVG hat zudem aber die Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen.
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