Anlernvertrag nichtig

Berufsausbildung

Nach § 4 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ist die Ausbildung für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der Ausbildungsordnung zulässig. Die Ausbildung hat grundsätzlich in einem Berufsausbildungsverhältnis stattzufinden. Soll ein solches nicht vereinbart werden, kann statt dessen auch ein Arbeitsverhältnis begründet werden.

Es ist jedoch unzulässig, wie der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Fenimore von Bredow unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27. Juli 2010, Az. 3 AZR 317/08 erklärt, die Ausbildung in einem anderen Vertragsverhältnis nach § 26 Berufsbildungs...


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