Sondergebühr für klamme Kunden

Einige Banken schröpfen die ohnehin verschuldeten Inhaber pfändungssicherer Konten

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Das pfändungssichere Konto soll verschuldeten Bundesbürgern den Zugang zu einem Konto garantieren, ohne dass dabei zusätzliche Kosten anfallen. Seit dem 1. Juli kann ein Schuldner sein Girokonto in ein so- genanntes P-Konto umwandeln lassen. Doch weil es die Regierung versäumte, den Banken klare Entgeltgrenzen vorzuschreiben, erheben die Institute teilweise horrende Gebühren von ihren ohnehin gebeutelten Kunden.

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist eigentlich eine gute Sache. Seit dem 1. Juli kann ein Schuldner sein Girokonto innerhalb von vier Tagen in ein pfändungssicheres Konto umwandeln lassen. Bislang wurde dem Betroffenen das Konto einfach gesperrt. Auf sein Guthaben hatte er so keinen Zugriff mehr. Erst mit Hilfe eines Vollstreckungsgerichtes konnte er einen Teil des Geldes vor dem Zugriff der Gläubigern sichern. Nun sind zumindest die monatlichen Einkünfte des Schuldners bis zu einer Höhe von 985,15 Euro vor den Gläubigern sicher. Davon können laufende Kosten wie Miete, Strom und Essen gedeckt werden. Die Umwandlung des Girokontos sollte den ohnehin schon klammen Schuldner nicht weiter belasten, so wollte es zumindest der Gesetzgeber.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte noch im Juni erklärt, die Banken sollten »diese Konten nach Möglichkeit kostenfrei anbieten oder zumindest keine Aufschläge zur normalen Gebühr verlangen«. ...


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