Nur 70 Dezibel Protest erlaubt
Gericht und Behörden bremsten Protest gegen Naziaufmarsch in Bad Nenndorf
Obwohl die Demonstration gegen den »Trauermarsch« der Nazis im niedersächsischen Bad Nenndorf bis zum Freitagabend verboten war, haben mehr als tausend Menschen am Samstagvormittag dagegen protestiert. Sitzblockaden und Aktivisten mit in einer Holzpyramide eingemauerten Armen konnten den Abmarsch der knapp 900 Rechten verzögern, 17 Demonstranten wurden verhaftet.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte zuvor die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover aufgehoben, das den Nazimarsch genehmigt, aber den Protest dagegen verboten hatte. Die Lüneburger Richter genehmigten aber nur eine »stationäre Versammlung« des Bündnisses »Bad Nenndorf ist bunt«, die schon nach zwei Stunden um elf Uhr beendet sein müsse. Die Nazis durften dagegen am Nachmittag in einer Pendeldemo vom Bahnhof zum Wincklerbad und zurück marschieren und hatten dafür vier Stunden Zeit.
»Das ist wieder ein politischer Skandal«, kommentierte DGB-Sekretär Steffen Holz, einer der Organisatoren der Gegendemonstration. DGB-Regionsvorsitzender Sebastian Wertmüller kündigte eine juristische Prüfung der Vorgänge an. Von der Politik forderte er Konsequenzen bei der Beratung des neuen Versammlungsrechts im Landtag. Dieses müsse sicherstellen, dass die Jüdische Gemeinde, die Kirchengemeinden, Sportvereine und demokratische Parteien gegen...
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