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Handel

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandete die Sonderverkaufsaktion eines Einzelhandelskonzerns: Mehrere der Artikel, für die groß die Reklametrommel gerührt worden sei, hätten die Kunden schon am frühen Morgen des ersten Verkaufstags nicht mehr bekommen können. Zum Beispiel sei ein Luftbett schon fünf Minuten nach Öffnung der Filiale vergriffen gewesen. Ein Handy aus dem Sortiment der Sonderangebote hätten nicht...


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