Vater eines nicht ehelichen Kindes nicht vom Sorgerecht ausschließen
Bundesverfassungsgericht
Das Kindeswohl ist das alles Entscheidende. So hat es das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil, die Rechte lediger Väter betreffend, entschieden.
Nun können Mütter nicht mehr ihr alleiniges Sorgerecht durchsetzen, wenn ein Familiengericht feststellt, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht. Da im allergrößten Teil der Alleinerziehenden-Familien die Mutter die Verantwortliche ist, wurden oft genug Väter – aus welchen Gründen auch immer – von ihren Kindern ferngehalten. Sie hatten nicht über deren Wohl und Wehe mitzubestimmen. Bestenfalls wurde ihnen ein regelmäßiges Umgangsrecht zugestanden.
Unvereinbar mit dem grundrechtlich garantierten Schutz der Familie und der Kinder sei auch, dass ein Vater bisher nicht gerichtlich überprüfen lassen konnte, ob ein gemeinsames Sorgerecht aus Gründen des Kindeswohls angezeig...
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