Wenn Kinder allein auf Reisen gehen

Ferienfreizeiten/Gastschulaufenthalt

Für Kinder, die noch nicht alt genug sind, allein zu verreisen, bieten sich Ferienfreizeiten an. Soll der Auslandsaufenthalt der Weiterbildung des Kindes dienen, kommt ein Gastschulaufenthalt infrage. Was es zu beachten gibt, sagen ARAG Experten.

Wird der Vertrag über Ferienfreizeiten über das Internet geschlossen, so besteht kein Widerrufsrecht. Die gesetzlichen Regelungen machen bei Dienstleistungen wie Unterbringung, Beförderung und auch Freizeitgestaltung eine Ausnahme. Treten während einer solchen Reiseveranstaltung Mängel auf, kann der Teilnehmer gegebenenfalls Rechte aus dem Pauschalreiserecht geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Anbieter als Reiseveranstalter und die Teilnahme an einer Freizeit als Pauschalreise angesehen werden kann. Organisieren und bieten Vereine und Jugendgruppen eine solche Fahrt nur für ihre Mitglieder an, sind sie nicht als Reiseveranstalt...


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