Kalte Suppe: Gäste müssen sich nicht alles bieten lassen
Gastronomie
Lange Wartezeiten, eine kalte Suppe oder die Schnecke im Salat: Beim Restaurantbesuch haben Gäste Rechte, sollten sich nicht alles bieten lassen und Reklamationen nicht scheuen. Die Verbraucherzentralen geben Tipps, worauf dabei zu achten ist.
Tischreservierung:
Wer in einer Gaststätte einen Tisch reserviert, sollte zum vereinbarten Zeitpunkt erscheinen. Kommt er nicht, kann der Wirt theoretisch Schadenersatz verlangen. Praktisch kaum, da seine Anschrift bei telefonischer Reservierung nicht bekannt ist. Belangt werden könnte laut Rechtsprechung allerdings ein Gast, der seine Reservierung zwar einhält, aber nichts konsumiert.
Speisekarte:
Ankündigungen auf Speisekarten sind unverbindliche Angebote. Der Wirt muss den Wunsch nur erfüllen, wenn er die bestellten Speisen und Getränke vorrätig hat. Sind etwa die auf der Karte angepriesenen frischen Austern ausverkauft, muss der Gast das akzeptieren.
Warten auf das Essen:
Überlange Wartezeite...
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