Suche nach Google-Grenzen
Kabinett will im Herbst Gesetzentwurf zum Internetdatenschutz vorlegen
Harmloser Stadtplanersteller oder Privatsphäre fressender Internetkrake? Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich die momentane Diskussion um den Internetbilderdienst Google Street View, wobei deutsche Politiker größtenteils zum zweiten Extrem tendieren. Mit den Panoramafotos, die der US-Internetriese Google möglichst bald zu einem vollständigen, dreidimensionalen Bild des Globus zusammenfügen und mit verschiedensten anderen Informationen verknüpfen will, hat sich das ideale Sommerlochthema aufgetan. Am Mittwoch besprach das Kabinett nun, welche gesetzlichen Regelungen in Zukunft »ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geschäftsinteressen und auch vor allem Verbraucherinteressen« herstellen könnten, wie Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) im Deutschlandfunk forderte.
Der Vorschlag des Bundesrates, eine »Lex Google« zu erarbeiten, traf in der Regierung bereits im Vorfeld auf wenig Gegenliebe. Sie strebt dagegen eine Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Erfordernisse des Internetzeitalters an. Angesichts anderer Geodatendienste wie Google Earth, Microsoft Bing Maps oder Sightwalk, die bereits jetzt für deutsche Städte verfügbar sind, und tausender Internetseiten, die Daten sammeln und verknüpfen, griffe eine nur auf Google zugeschnittene Lösung wohl auch zu kurz.
Einen »konkreten Gesetzgebungsvorschlag« will die Regierung laut eigener Aussage nicht vor Herbst präsentieren. Am 20. September findet dazu ein Spitzengespräch der Koalition mit Datenschutzexperten statt. Die Bundesländer kritisierten am Mittwoch diese aus ihrer Sicht zu zögerliche Haltung. Der Koordinator der unionsregierten Länder, Wolfgang Reinhart (CDU), sagte, die Bürger wollten schnell Rechtssicherheit.
Aus der Wirtschaft dagegen bekommt die Koalition wohl ein Lob für ihre Terminplanung: Am Morgen hatte der Präsident des Computerbranchenverbandes Bitkom, August-Wilhelm Scheer, »strategische Netz-Politik statt symbolischer Einzelaktionen« gefordert.
Indessen läuft die Widerspruchsfrist gegen Street View. Verbraucher können bis 15. September Einspruch gegen die Abbildung ihres Hauses im Internet einlegen. Die monierten Fotos will Google vor dem Start des Programms unkenntlich machen. Auch später kann Widerspruch eingelegt werden, die Bilder werden aber zunächst im Netz zu sehen sein.
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