Streitfrage: Gibt es Alternativen zur Sicherungsverwahrung?

Es debattieren: Konrad Freiberg, Jahrgang 1951, seit 2000 Vorsitzender des Geschäftsführenden Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei und Sebastian Scharmer, Jahrgang 1977, Rechtsanwalt aus Berlin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Straf-, Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Sebastian Scharmer
Sebastian Scharmer
Kreislauf des Wegschließens Von Sebastian Scharmer

Die spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendig gewordene Diskussion über die Zukunft der Sicherungsverwahrung wurde bislang leider in einer populistischen Art und Weise geführt, die mit einem nach allen kriminologischen Erfahrungen vollkommen unberechtigten Schüren von Angst in der Bevölkerung einerseits und einem realitätsfernen Klischeebild der Sicherungsverwahrten andererseits einhergeht. Dabei ist eine sachliche Diskussion nur möglich, wenn man zunächst die aktuelle deutsche Realität der Sicherungsverwahrung versteht.

Jede ihrer Formen führt dazu, dass Menschen nach vollständiger Verbüßung ihrer Strafe, schuldunabhängig und zeitlich unbegrenzt, im Gefängnis eingesperrt bleiben können. Damit sollen mögliche – nie sicher feststellbare – Risiken für die Allgemeinheit vermindert werden. Was viele nicht wissen: Bei Weitem nicht al...




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