Wieder Schlappe für Schlecker

Konzern verliert den nächsten Gerichtsprozess

Schlecker kassiert wieder eine Schlappe vor dem Arbeitsgericht. Arbeitszeitkonten unter Umgehung des Betriebsrates einzurichten ist illegal.

Für Arbeitsrichter Arne Boyer war die Sache klar. Ein Berliner Betriebsrat (BR) möchte, dass Schlecker das Führen von Arbeitszeitkonten unterlässt. »So wie man das liest, ist das auch zu verstehen«, begann er die Verhandlung am Mittwoch vor dem Berliner Arbeitsgericht.

Per Dienstanweisung hatte Schlecker Ende Juli seine Bezirksleiter aufgefordert, rückwirkend ab Juni Überstunden nicht mehr auszuzahlen, sondern Arbeitszeitkonten zu führen. Der BR wurde übergangen, eine Gesamtbetriebsvereinbarung ignoriert, die Mitarbeiter nicht informiert. Statt Geld auf dem Konto, fanden sie ein »Überstundendepot« auf ihrem Abrechnungszettel. Nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz ist diese Regelung jedoch mitbestimmungspflichtig.

Der Vertreter des Drogeriekonzerns sagte zu Beginn der Verhandlung, dass Schlecker die Überstunden ausbezahlen wolle. Mona Frias, BR-Vorsitzende im Bezirk »263/Berlin 5«, w...


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