Auschwitz- Prozess
Nach 183 Verhandlungstagen war die »Strafsache gegen Mulka und andere« abgeschlossen. Am 19. August 1965 begann die Urteilsverkündung im 1. Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main. Sie währte zwei Tage und endete mit teils deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft gebliebenen Strafzumessungen für viele Angehörige der Opfer sowie die antifaschistisch-gesinnte Öffentlichkeit unbefriedigend.
Sechs Angeklagte wurden zu lebenslänglichen Zuchthausstrafen verurteilt, elf zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren, drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Richter hatten in ihren Urteilen ange...
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