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Bleiberecht für 10 000 Flüchtlinge

  • Lesedauer: 1 Min.

(epd). Seit Gründung der Berliner Härtefallkommission vor 20 Jahren haben in Berlin rund 10 000 Flüchtlinge durch die Ersuchen der Kommission ein Bleiberecht erhalten. Die erfolgreiche Arbeit zeige, dass im Interesse der Betroffenen humanitäre Lösungen gefunden werden konnten, erklärte der Berliner Flüchtlingsrat am Montag in Berlin. »So konnten sogar Menschen ohne Papiere durch die Ersuchen der Kommission zu einem Aufenthaltsrecht kommen.«

Seit der ersten Sitzung im August 1990 traf die Kommission insgesamt zu rund 300 Sitzungen zusammen. Dem siebenköpfigen Gremium gehören Vertreter der Kirchen, von Flüchtlingsinitiativen und des Senats an. Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 haben die Bundesländer die Möglichkeit, aus humanitären Gründen unabhängig von allen Vorschriften eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Die Härtefallkommission gibt Empfehlungen ab, an die der Innensenator allerdings nicht gebunden ist.

Als Mitglied der Härtefallkommission kritisierte Traudl Vorbrodt, dass es im Ergebnis von Entscheidungen des Innensenators Ehrhart Körting (SPD) zu Familientrennungen gekommen sei. »Es darf nicht sein, dass ein Ausschluss von Straftätern von einem humanitären Bleiberecht dazu führen kann, dass Familien durch Abschiebungen getrennt werden oder die ganze Familie aufgrund der Straftätigkeit eines Familienmitglieds keine Aufenthaltserlaubnis bekommt.«

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