Kein Schmerzensgeld, wenn das Grundstück bebt
Nachbarrecht 1
Der u. a. für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über den Schmerzensgeldanspruch des Bewohners eines Grundstücks entschieden, der auf bergbaubedingte Erderschütterungen zurückzuführende Gesundheitsschäden erlitten hat.
Darauf verweist der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Henn, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Juli 2010, Az. V ZR 142/09.
Die Klägerin bewohnt zusammen mit ihrem Ehemann und schulpflichtigen Kindern ein Eigenheim im Saarland. Infolge des für Rechnung und im Auftrag der Beklagten in der Gegend betriebenen Bergbaus kam es in den Jahren 2005 und 2006 zu Erderschütterungen mit Schwingungsgeschwindigkeiten von bis zu 71 mm/sek. Mit der Behauptung...
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