»Sonstige Betriebskosten« nur bei Vereinbarung

Zusätzliche Wartungskosten

Ein Eigentümer ließ in der von ihm vermieteten Wohnung Rauchmelder anbringen. Einmal im Jahr sollten diese von einer darauf spezialisierten Firma überprüft und gewartet werden. Die Ausgaben dafür betrachtete der Eigentümer als umlegbare Betriebskosten, die er von den Mietern einforderte.

Diese waren damit nicht einverstanden und verweigerten die Bezahlung. Sie machten vor Gericht geltend, dass ihr Mietvertrag eine solche Umlage nicht vorsehe. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilte, entschied das Amtsgericht Lübeck jed...


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