Rechtsgrundlage fürs Ausspionieren

Kabinett einigt sich auf Entwurf zu Arbeitnehmerdatenschutz / Kritik kommt von allen Seiten

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stellte die Gesetzesvorlage zum Arbeitnehmerdatenschutz vor. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist mit den Änderungen weitgehend zufrieden, die Gewerkschaften nicht.

Nach den Bespitzelungsskandalen bei Bahn, Telekom und Lidl hat die Bundesregierung reagiert und will nun eine seit Jahrzehnten bestehende Gesetzeslücke schließen. Das Kabinett einigte sich am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Der nannte den Entwurf einen »angemessenen Interessenausgleich«, der die Rechte der Beschäftigten einerseits schütze und andererseits die Interessen der Arbeitgeber berücksichtige. Es geht jedoch nicht um ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, sondern um eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Konkret beinhaltet der Entwurf das Verbot der heimlichen Videoüberwachung – die offene Überwachung ist zugelassen. Ohne Wissen der Beschäftigten dürfen im Internet frei zugängliche Daten erhoben werden, nicht aber solche, die hinter einer »Zugangshürde« liegen. Dazu zählt die Anmeldung in eine...


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