Knast light für schwere Jungs
Bundesregierung einigte sich auf neue Form der nachträglichen Sicherungsverwahrung
Die Bundesregierung hat eine Einigung über die umstrittene und zu teils hysterischen Diskussionen führende Entlassung von gefährlichen Straftätern erzielt. Herausgekommen ist eine Art Sicherungsverwahrung light.
Die Bundesregierung will eine neuartige Unterbringung für Gewalttäter einführen, die nach ihrer Haftverbüßung als Gefahr für die Öffentlichkeit betrachtet und deshalb nicht in die Freiheit entlassen werden sollen. Über die juristische Definition dieser Einrichtungen herrschte nach der Bekanntgabe des Entschlusses durch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Donnerstag in Berlin jedoch weiter Unsicherheit. De Maiziere sprach von einer Einrichtung, die nicht Strafhaft, aber auch etwas anderes als eine Unterbringung für psychisch Kranke sei.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil vom Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass eine willkürliche Sicherungsverwahrung nach der Haft ohne ein entsprechendes, vorher gefälltes Urteil rechtswidrig sei. Die Entlassung von bis zu 80 Sexual- oder Gewalttätern, d...
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