- Politik
- Sicherheitsverwahrung
»Die Gefährlichkeit wird weit überschätzt«
Der Jurist und Psychologe Michael Alex über Alternativen zum »Wegsperren«
Die Sicherungsverwahrung ist eine verkappte Strafe. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerügt. Dieselbe Kritik war schon in der Diskussion vor ihrer Einführung durch die Nazis im Jahre 1933 und auch nach dem Zweiten Weltkrieg deutlich artikuliert worden. In der DDR waren die Vorschriften über die Sicherungsverwahrung bereits 1952 vom Obersten Gericht als »inhaltlich faschistisch« für unanwendbar erklärt worden und konsequenterweise sollten sie nach dem Einigungsvertrag auf dem ehemaligen DDR-Gebiet keine Anwendung finden. Auch in Westdeutschland sank bis 1996 die Zahl der in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten auf 176 und man ging von der baldigen Abschaffung der Sicherungsverwahrung aus.
Für die Abschaffung hätte es gute Gründe gegeben, wie mehrere Untersuchungen und auch unsere Studie der Ruhr-Universität Bochum zur im Jahre 2004 eingeführten nachträglichen Sicherungsverwahrung gezeigt haben. Da die Rechtspre...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.