Gab es eine Verena beim Verfassungsschutz?

33 Jahre nach der Tat steht ein neuer RAF-Prozess bevor. Aufgerufen ist der Fall »Siegfried Buback« / Stuttgart-Stammheim macht wieder Schlagzeilen. Das Oberlandesgericht verhandelt Ende September gegen Verena Becker

Es ist eines der spektakulären Verbrechen in Deutschland – der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Mehr als 33 Jahre nach dem Anschlag muss sich Verena Becker, die als Mitglied der Bewegung 2. Juni zur Roten-Armee-Fraktion (RAF) kam, verantworten. Sie ist als Mittäterin angeklagt und das Gericht hat 17 Verhandlungstage Zeit, um Licht ins Dunkel zu bringen.

Am 7. April 1977 hat »man« in Karlsruhe den verhassten Staatsankläger Nr. 1 umgebracht. Als sein Wagen an einer Ampel hielt, feuerte jemand vom Sozius eines Motorrades aus einem Gewehr mindestens 15 Schüsse auf die Insassen. Buback und sein Fahrer Wolfgang Göbel starben noch am Anschlagsort. Justizhauptwachtmeister Georg Wurster erlag seinen Verletzungen wenige Tage später.

Die Attentäter entkamen, wer die Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt. War Verena Becker an der Tat beteiligt, hat sie geholfen, den Mord zu planen? Laut Anklage gibt es zwar keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Becker selbst auf dem Motorrad saß, doch soll sie eine »maßgebliche Rolle« bei der Organisation des Mordes gespielt haben. Auch wenn andere das behaupten – dass Becker selbst schoss, schließt die Bundesanwaltschaft freiwillig aus. Jedoch werden auch Mittäter wie Mörder bestraft. Und auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe.

Zu dem Buback-A...


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