Gnadenfrist für Carstensen

Kieler Verfassungsgericht entschied: Schleswig-Holsteins Landtag irregulär zusammengesetzt / Bis 2012 Neuwahlen im Norden angeordnet

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 4 Min.
Es ist aktenkundig: Schwarz-Gelb in Kiel ist verfassungswidrig zustande gekommen. Dennoch darf die Regierung unter Peter Harry Carstensen noch zwei Jahre weitermachen.

Das Urteil hatte sich angekündigt. Bereits in der vergangenen Woche waren Indiskretionen an die Öffentlichkeit gelangt, wonach das Landesverfassungsgericht von Schleswig-Holstein das Wahlgesetz kippen würde. Diese haben sich nun bestätigt: Das Land hat bis zum 31. Mai nächsten Jahres Zeit, ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu beschließen und dann Neuwahlen bis spätestens Ende September 2012 auszurufen. Eigentlich hätte die Legislatur der schwarz-gelben Regierung unter Ministerpräsident Peter Harry Carstensen bis 2014 gedauert. Das Gericht erklärte, die Verkürzung der Regierungszeit sei »geboten, um den Bestand des auf verfassungswidriger Grundlage gewählten Landtags nicht länger als erforderlich andauern zu lassen«.

Die Richter des erst seit 2008 existierenden Landesverfassungsgerichts in Schleswig hatten über gleich zwei verschiedene Klagen zu entscheiden gehabt: Grüne und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) hatten eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz erhoben; dieser Klage wurde weitgehend stattgegeben: Die Wahlgesetzklausel, die Schwarz-Gelb im Norden an die Macht gebracht hatte, muss geändert werden. Nach der beanstandeten Klausel wurden nicht alle Überhangmandate der CDU durch sogenannte Ausgleichmandate kompensiert, wodurch die Koalition aus CDU und FDP zunächst eine Mehrheit von drei Sitzen bekommen hatte, obwohl sie bei der Landtagswahl am 27. September 2009 immerhin 27 000 Zweitstimmen weniger erringen konnte als SPD, Grüne, Linkspartei und SSW zusammen. Später war diese Mehrheit auf eine einzige Stimme geschrumpft, nachdem beim Nachzählen festgestellt werden musste, dass man sich beim Ermitteln des Zweitstimmen-Wahlergebnisses im Wahlkreis Husum III massiv zu Ungunsten der Linkspartei »verzählt« hatte.

Gleichzeitig aber hatte eine zweite Klage dennoch nicht den gewünschten Erfolg. Die Linksfraktion im Kieler Landtag und 48 Bürger hatten darauf geklagt, die Zusammensetzung des Kieler Landtags sofort zu ändern und alle Überhangmandate auszugleichen. Wäre dem stattgegeben worden, hätte die Carstensen-Koalition 50 Sitze gehabt, während SPD, Grüne, LINKE und SSW zusammen auf 51 Parlamentarier gekommen wären. In diesem Fall hätte Carstensen entweder einen weiteren Partner in die Regierung aufnehmen müssen – oder die Kieler Schwarz-Gelb-Regierung wäre mit dem heutigen Tag am Ende gewesen.

Dem ist jetzt doch nicht so. Die »bürgerliche« Koalition darf ab heute noch zwei Jahre weiterwursteln, obwohl sie auf eine nunmehr aktenkundig verfassungswidrige Weise zustande gekommen ist – und im Land zahlreiche wichtige Weichenstellungen anstehen. »Wir haben eben kein anderes Parlament«, kommentierte Christine Nordmann, die Sprecherin des Gerichts, gegenüber ND das Paradox, dass nun ausgerechnet eine verfassungswidrig entstandene Mehrheit ein verfassungskonformes Wahlgesetz schreiben soll.

Carstensen selbst sieht das Ergebnis der Landtagswahl von 2009 bestätigt – und kündigte umgehend an, sein Sparpaket weiter zu verfolgen. Er selbst wolle vorerst im Amt bleiben, so der Ministerpräsident. Die Frage nach einer Spitzenkandidatur im Jahr 2012 stelle sich für ihn aber noch nicht. Zuletzt hatte es immer wieder Gerüchte gegeben, in der Nord-CDU werde bereits an einer Nachfolgelösung gebastelt. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki erklärte: »Die Aufforderung des Gerichts, bis Mai 2011 ein neues Wahlrecht zu schaffen, ist ambitioniert.« Das Gericht habe deutlich gemacht, dass es keinen »Zeitdruck« gebe.

Die Kläger sehen die Entscheidung mit offenbar gemischten Gefühlen. Die Grünen-Landeschefin Marlene Löhr sprach von einem »guten Tag für die Demokratie«, forderte aber schnellere Neuwahlen. Die Frist bis 2012 sei »viel zu lang«. Anke Spoorendonk vom SSW forderte Schwarz-Gelb auf, angesichts der Entscheidung nicht weiter mit der knappen Koalitionsmehrheit zu regieren, sondern wichtige Entscheidungen auf eine breitere Basis zu stellen. LINKE-Landessprecher Björn Radke sieht »unsere Rechtsauffassung im Prinzip bestätigt« – und kündigte Mobilisierungen auf der Straße an. Bereits kommende Woche soll es losgehen.

Fraglich bleibt jedoch weiterhin, was passieren würde, wenn ein CDU-Abgeordneter mit Überhangmandat vorzeitig aus dem Parlament ausschiede, etwa aus gesundheitlichen Gründen. Dürfte die Union dann einen Nachrücker bestimmen? »Das ist eine interessante Frage«, sagt die Gerichtssprecherin Christine Nordmann gegenüber ND. Zunächst hätte dann die Landeswahlleiterin zu entscheiden, doch stünde der Opposition der Weg einer weiteren Wahlprüfungsklage offen, so die Gerichtssprecherin.

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