Kinderlärm ist Naturlärm

Nachbarrecht

Wir haben ein altes Bauernhaus ausgebaut und nutzen es oft am Wochenende mit unseren Kindern, sechs und zehn Jahre alt, die auch Freunde mitbringen. Es geht lebhaft zu. Die Nachbarn wollen per Rechtsanwalt gegen den Kinderlärm vorgehen. Muss man ihn, außer in Mittagsruhe- und Nachtzeiten, einschränken?
Gerhard O., Berlin

Wer ein Herz für Kinder hat, sagt: Kinderlärm ist Naturlärm wie das laute Blätterrauschen bei Sturm, wie der prasselnde Regen auf dem Dach, wie Blitz und Donner. Aber mehr und mehr gehen Nachbarn in Gartensiedlungen und Wohnanlagen dagegen vor. So gelingt es sogar, Kindergärten in der Nachbarschaft wegen »Lärms« zu verbiet...


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