Landkreis verweigert Sex mit der Ehefrau
Ausländerbehörde pocht auf Residenzpflicht
Die sogenannte Residenzpflicht begrenzt die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden auf das Gebiet des Landkreises, in dem sie wohnen müssen. Eine Erlaubnis zum Verlassen des Kreises wird nur ausnahmsweise und nach bürokratischem Hindernislauf gewährt. Als vorläufiger Gipfel der Ämterwillkür erscheint das Reiseverbot für einen Flüchtling aus dem Kreis Northeim, der einen Besuch bei seiner in Sachsen-Anhalt lebenden Ehefrau beantragt hatte, auch um mit ihr Sex zu haben.
Die Ausländerbehörde des Landkreises verweigerte dem lediglich geduldeten Iraker die »Verlassenserlaubnis«. Eine solche Erlaubnis, belehrte die Behörde den Antragsteller in einem gestern bekannt gewordenen Schreiben, solle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur bei »bestehendem dringenden öffentlichen Interesse« erteilt werden. Etwa, »wenn der Ausländer unter Zeugenschutz steht oder zur Beschaff...
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