Gericht: NPD darf in Anklam kein Kinderfest veranstalten

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Anklam/Greifswald (epd). Die rechtsextreme NPD kann im vorpommerschen Anklam weiterhin kein Kinderfest veranstalten. Das Verwaltungsgericht Greifswald habe den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Kommune abgelehnt, der Partei das beantragte öffentliche Gelände für einen der Samstage im September zur Verfügung zu stellen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in der Hansestadt mit.

Einer Überlassung der Grünfläche vor der Anklamer Stadtverwaltung stehe die bereits vor dem NPD-Antrag erfolgte Vergabe an die Volkssolidarität entgegen, hieß es zur Begründung. Die Stadt Anklam hatte dem Wohlfahrtsverband das Gelände komplett für das zweite Halbjahr überlassen. Die Volkssolidarität will dort am Sonnabend einen Pavillon errichten, in dem in den nächsten vier Wochen Workshops für Kinder und Jugendliche einer heilpädagogischen Einrichtung veranstaltet werden.

Die NPD versucht bereits seit Wochen erfolglos, in Anklam ein Kinderfest auszurichten. In anderen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns war ihr das im Juli und August gelungen, so etwa in Ueckermünde, Grevesmühlen und Stralsund.

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