Nicht immer Beteiligung an Abrisskosten

Nutzungsrecht

Die Zahl der Grundstücksnutzer, die aus gesundheitlichen oder Altersgründen ihr Wochenenddomizil aufgeben müssen, steigt. So manch einer zögert jedoch, das Wochenendgrundstück aufzugeben, da er befürchtet, an den Abrisskosten für den Bungalow oder andere Baulichkeiten auf fremdem Grund beteiligt zu werden.

Doch jeder, der sein Grundstück nicht mehr nutzen kann, sollte sich ausführlich informieren; denn durchaus nicht jeder, der seinen Nutzungsvertrag kündigt, muss dann für den Abriss mit bezahlen. Das beweist ein Urteil des Amtsgerichts Bernau, das Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN, Berlin, dem Ratgeber übermittelte.

Eine Grundstücksnutzerin, die Beklagte, kündigte mit Schreiben vom 30. Dezember 2007 das Pachtverhältnis für ihr Wochenendgrundstück, für das sie 1967 mit der Gemeinde einen Pachtvertrag abgeschlossen hatte. Sie gab das Grundstück im Juli 2008 an die damalige Eigentümerin zurück. Der Kläger erwarb von dieser das Gr...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -