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Längere Spekulationsfrist als zwei Jahre verfassungswidrig? Wann gibt's Geld zurück?
Immobilienverkauf
Wer ab 1999 Spekulationsteuer auf den Verkauf seines schon mehr als zwei Jahre im Eigentum gehaltenen Hauses bezahlt hat, kann laut Bundesverfassungsgericht mit einer Erstattung rechnen.
Im Jahr 1999 wurde die Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre verfünffacht. Betroffen davon waren Immobilienbesitzer, die Ende 1998 aus der damaligen kurzen Spekulationsfrist heraus waren. Ihre Grundstücke fielen zum Jahreswechsel plötzlich wieder in die verlängerte Frist. Eine solche Rückwirkung verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, entschied jetzt das Bundesverfassungsgeri...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/179117.laengere-spekulationsfrist-als-zwei-jahre-verfassungswidrig-wann-gibt-s-geld-zurueck.html
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