Hausverbot statt Kündigung
Rechtsprechung
Wann er Besuch empfängt und von wem, ist normalerweise einzig und allein Angelegenheit des Mieters. Eigentümer oder Verwalter dürfen in dieser Hinsicht keine Vorschriften machen.
Anders sieht es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aber aus, wenn der Besucher eines Mieters sich im Haus als gefährlicher Störenfried erweist. Dann kann selbst einem nahen Verwandten Hausverbot durch den Vermieter erteilt werden.
So wurde eine Mieterin regelmäßig von ihrem 28-jährigen Enkel besucht. Doch dieser erwies sich als rechter Rüpel. Eines Tages kam er sturzbetrunk...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.