Kein Anspruch auf vorbeugende Schuldnerberatung
Erwerbstätige
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13. Juli 2010 hat ein Erwerbstätiger keinen Anspruch auf vorbeugende Schuldnerberatung zur Verhinderung von Bedürftigkeit. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Sozialrecht, Klaus H. Ganzhorn, unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Juli 2010, Az. B 8 SO 14/09 R.
Die erwerbstätige Klägerin hatte im Jahr 2005 ein monatliches Nettoeinkommen von über 1400 Euro. Wegen Überschuldung nahm sie Schuldnerberatung des Caritas-Verbandes in Anspruch. Der Sozialhilfeträger hat die Übernahme der dafür angefallenen Kosten abgelehnt, weil die Klägerin als Erwerbsfähige keinen Anspruch hierauf nach §§ 11, 15 SGB XII habe.
Während das Sozialgericht der Klage stattgegeben hat, hat das La...
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