Schutzklauseln für die Atomkonzerne
Nachrüstungskosten auf 500 Millionen Euro je AKW begrenzt / Sperre gegen Atomsteuer
Berlin (dpa/ND). Die Atomkonzerne haben sich in dem Vertrag mit der Bundesregierung weitreichende Schutzklauseln zusichern lassen. Nach dpa-Informationen sind die Kosten für die mögliche Nachrüstung auf 500 Millionen Euro je Kernkraftwerk begrenzt. Auch würden sich die Zahlungen der Konzerne für den neuen Ökostrom-Fonds reduzieren, wenn eine künftige Regierung die 2016 auslaufende Atomsteuer verlängern oder erhöhen will. Hier haben die schwarz-gelbe Koalition und die Atombetreiber E.on, RWE, EnBW und Vattenfall eine Sperre eingebaut, um Rot-Grün bei einem möglichen Wahlsieg Änderungen am Atompaket für längere Laufzeiten zu erschweren.
In dem der dpa vorliegenden Vertrag heißt es, dass die für die nächsten Jahre zugesagten Öko-Förderbeiträge sich verringern, »wenn eine Kernbrennstoffsteuer (...) für eine längere Dauer als in den Jahren 2011 bis 2016 erhoben oder wenn eine anderweitige Steuer, Abgabe oder sonstige Belastung eingeführt, begründet oder erhöht wird«.
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warf der Bundesregierung vor, die Sicherheits-Anforderungen für Atomkraftwerke heimlich verringern zu wollen. So solle ein neuer Sonderparagraph im Atomgesetz die Klagemöglichkeiten von Bürgern und Aufsichtsbehörden künftig einschränken, teilte die Ärzteorganisation am Donnerstag mit. Derzeit können Kläger beispielsweise einen Schutz gegen Flugzeugabstürze vor Gericht einklagen. Außerdem können die Behörden entsprechende Nachrüstungen verlangen. Mit der neuen Regelung im Atomgesetz würden die derzeit bestehenden Klagemöglichkeiten, der so genannte Drittschutz, aufgehoben werden.
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