Gaspreiserhöhung unzulässig - GASAG scheitert in Karlsruhe
Karlsruhe (dpa) - Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht allein an den Ölpreis gekoppelt werden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag eine Beschwerde des Berliner Versorgers GASAG gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zurück. Der BGH hatte eine Vertragsklausel der GASAG für unwirksam erklärt, nach der die Gaspreise für sogenannte Sonderkunden an den Ölpreis gekoppelt werden. Die GASAG sei dadurch nicht in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. (Az. 1 BvR 2160/09 und 1 BvR 851/10).
Damit bestätigten die Verfassungsrichter die Rechtsprechung des BGH zum Verbot bestimmter Gaspreiserhöhungen. Der Gaspreis ...
Damit bestätigten die Verfassungsrichter die Rechtsprechung des BGH zum Verbot bestimmter Gaspreiserhöhungen. Der Gaspreis ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.