Hinweis auf Versandkosten schon bei der Werbung

Internetangebote

Ein Konkurrent beanstandete das Angebot eines Fotohändlers im Internet. Da werde ohne Hinweis auf Versandkosten oder Angaben zur Mehrwertsteuer für das Sortiment geworben. Die fänden sich weder neben der Werbung, noch auf den Internetseiten.

Um diese Praxis verbieten zu lassen, zog der Konkurrent vor Gericht und bekam vom Bundesgerichtshof Recht. Ob der Preis inklusive Mehrwertsteuer gelte und ob zusätzlich Liefer- und Ver...


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