Betrogene Anleger entkommen nicht der Steuerpflicht

Abgeltungssteuer

Nur scheinbar erzielte Renditen aus einem Schneeballsystem unterliegen der Abgeltungssteuer. Ausreichend ist die Gutschrift auf dem Konto des Betrügers.

Es klingt zunächst völlig abwegig: Betrogene Anleger müssen versprochene Scheinerträge aus Schneeballsystemen bereits versteuern, wenn die Renditen nur auf dem Papier bestehen und als fiktive Gutschrift auf Konten des unseriösen Anbieters stehen gelassen werden. Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist.

Dies ist vergleichbar mit einer sofortigen Wiederanlage ausgeschütteter Zinseinnahmen und Kursgewinne, die ebenfalls unmittelbar bei Reinvestition der Steuer unterliegen. Sobald die Kapitalerträge aus einem Betrugsmodell auf dem Konto der Betrugsfirma gutgeschrieben werden, entsteht die Steuerpflicht und auf den tatsächlichen Abruf der Gelder kommt es nicht an, so der BFH (Az. VIII R 4/07).

Der steuerpflichtige Bereich wird erst dann verlassen, wenn der Anleger den Betrug erkennt. »Ab diesem Zeitpunkt sind die ...


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