Damit der Bambus nicht in den Himmel wächst

Nachbarrecht

Es ist erschreckend, wie sehr die Nachbarschaftsstreitigkeiten zunehmen. Ob es um Kinderlärm, Partys, Grenzbebauung oder um Anpflanzungen geht – nur allzu oft wird mit dem freundlichen Gespräch übern Gartenzaun nicht viel erreicht. Zu schnell wird der Gang vor Gericht gewagt.

Nachbarrecht ist in diesem föderalistisch gestalteten Staat Länderrecht. Jeder, der ein Grundstück besitzt, ist also gut beraten, sich hier gründlich zu informieren, auch Ortssatzungen und Verordnungen in Siedlungen und Gartenkolonien zu lesen.

Ein besonderes Thema sind Anpflanzungen entlang der Grundstücksgrenze – oft zu dicht oder zu hoch. In den Nachbarschaftsrechtsgesetzen ist auch festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt Widerspruch gegen diese Pflanzungen vorgenommen werden dürfen und wann diese verjährt sind (die sogenannte Ausschlussfrist, etwa zwei bis fünf Jahre), wonach die Nachbarn dann in den meisten Fällen »das Übel« zu dulden ha...


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