Abrechnung war nicht ordnungsgemäß
Betriebskosten
Ein Mieter verweigerte die Nachzahlungsforderung für Betriebskosten, weil der Vermieter eine Position »Hausbetreuung« abgerechnet hatte, ohne zu erläutern, welche Kosten sich dahinter verbergen.
Darüber hinaus wurde für die Kostenumlage bei der Müllentsorgung und der Hausbeleuchtung ausschließlich ein auf der Wohnfläche des Mieters basierender Verteilerschlüssel gewählt, der gegenüber der Umlage unter Berücksichtigung der Gesamtfläche des Hauses für den Mieter ungünstiger war. Dies wurde in der Abrechnung ebenfalls nicht erläutert.
Der Vermieter klagte beim Amtsgericht Lichtenberg gegen die Weigerung des Mieters. Der Amtsrichter wies die Klage jedoch ab und bestätigte, dass die Abrechnung in den beanstandeten Positionen formell fehlerhaft sei. Eine Betriebskostenabrechnung müsse den Mieter in die Lage versetzen, die Richtigkeit der Berechnungen durch Einsichtnahme ...
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