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Auch höhere Kosten für digitales Hörgerät zahlen

Gesetzliche Krankenversicherung 1

Schwerst hörgeschädigte Menschen können nicht auf den von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegten Betrag für Hilfsmittel verwiesen werden, wenn ihr digitales Hörgerät teurer ist, so das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 (Az. B 3 KR 20/08). Die Versorgung mit einem Hörgerät sei für den unmittelbaren Behinderungsausgleich erforderlich, da so die ausgefallene ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/179625.auch-hoehere-kosten-fuer-digitales-hoergeraet-zahlen.html

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