Stillende Mütter haben viele Rechte auf der Arbeitsstelle
Gesundheitsrecht
Junge Mütter, die bereits in den Beruf zurückkehren möchten, während sie ihr Kind noch stillen, sollten einen Blick in das Mutterschutzgesetz werfen. Es gesteht ihnen weitgehende Rechte zu.
»Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde, freizugeben«, ist im Apothekenmagazin »BABY und Familie« zu lesen. So steht es in § 7 des Mutterschutzgesetzes. Diese Zeiten dürfen nicht auf die sonstigen Pausen angerechnet und müssen a...
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