Keine Kündigung wegen 160 Euro
(dpa). Die Bahn muss die fristlose Kündigung einer langjährigen Angestellten wegen falsch abgerechneter 160 Euro zurücknehmen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah das Vertrauensverhältnis nach 40-jähriger Arbeitszeit ohne Beanstandungen »durch die einmalige Verfehlung noch nicht vollständig zerstört«, wie die Justiz am Donnerstag mitteilte. Die Frau hat...
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