Frist in jedem Fall einhalten
Kündigung
Auch bei zu kurz berechneten Kündigungsfristen können sich Arbeitnehmer nur innerhalb von drei Wochen dagegen wehren. Wird keine Klage in diesem Zeitraum erhoben, hat die Kündigung zum »falschen« Termin Bestand, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Er...
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