Frist in jedem Fall einhalten

Kündigung

Auch bei zu kurz berechneten Kündigungsfristen können sich Arbeitnehmer nur innerhalb von drei Wochen dagegen wehren. Wird keine Klage in diesem Zeitraum erhoben, hat die Kündigung zum »falschen« Termin Bestand, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Er...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -