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Verfassungsbruch
Auf Wiedersehen vorm Bundesverfassungsgericht! Die nun bekannt gewordene Regelsatzerhöhung um nicht einmal 20 Euro ist eine dreiste Missachtung des Urteilsspruchs aus Karlsruhe. Die Richter hatten im Februar nicht nur eine Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze gefordert, sondern gleichzeitig angemahnt, dass die neuen Beträge ein »menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum« garantieren müssten. Studien zahlreicher ...
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