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Krankheit war vorhersehbar

Reiserücktritt

Bei einem Reiserücktritt wegen einer vorhersehbaren Krankheit muss die Versicherung nicht die Kosten zahlen. Dies hat das Amtsgericht München klargestellt. Im dem vorliegenden Fall hatte ein Mann Anfang 2009 für sich und seine Familie einen Kurzreise in die USA inklusive Reiserücktrittsversicherung gebucht. Kurz vor Reisebeginn erlitt seine Frau erneut einen Bandscheibenvorfall. Bereits 2008 war s...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180603.krankheit-war-vorhersehbar.html

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