Arbeitsrecht
Urteile
• Sucht ein Unternehmen »eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin bzw. Volljuristen«, verstößt dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), weil demnach Stellen altersneutral auszuschreiben sind, sofern kein triftiger Grund für die Bevorzugung von Bewerbern eines bestimmten Alters vorliegt. Die Anzeige ist ein Indiz dafür, dass ein 52-jähriger Bewerber wegen seines Alters abgelehnt worden sein könnte – wenn das nicht feststeht, muss ihm die Arbeitgeberin nur eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts zahlen. (Urteil des Bundesarbeitsgerichts, 19. August 2010, Az. 8 AZR 530/09)
• Zeigt ein Unternehmen im Internet eine offene Stelle für einen Ingenieur an, besetzt die Stelle, versäumt es aber, anschließend die Annonce zu lösc...
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