Räumungs-Prozesskosten vom Mieter nicht bezahlt
Abgelehnte Kündigung
Ein Lüneburger Hartz-IV-Empfänger stritt mit der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung, kurz ARGE genannt, um die Höhe der ihm zustehenden Leistungen. Durch den Streit geriet er auch mit der Miete in Rückstand, die von der ARGE bezahlt werden muss.
Daraufhin kündigte der Vermieter und erhob gleichzeitig Räumungsklage. Da die ARGE den Mietrückstand fristgerecht ausglich, wurde der Rechtsstreit für erledigt erklärt. Die Rechtslage besagt: Eine Kündigung wegen Mietrückstands wird unwirksam, wenn der Vermieter – nachdem sein Räumungsanspruch gerichtlich bestätigt wurde – innerhalb der nächsten zwei Monate die überfällige Miete erhä...
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