Hat ein Student mit Nebenerwerb Anspruch auf einen Riester-Vertrag?
Mini-Job
Je früher man heutzutage mit der privaten Altersvorsorge anfängt, umso besser. Denn Frühstarter sind im Vorteil, weil der Zinseszinseffekt umso höher ist, je eher man mit den Einzahlungen in einen Vorsorgevertrag beginnt. Wer eine Lehre beginnt, damit ein Einkommen hat und rentenpflichtversichert ist, kann schon mit 16 Jahren »riestern«. Wie verhält sich das aber bei Studenten, die viel später ihre berufliche Laufbahn beginnen, aber während des Studiums einen Mini-Job ausüben?
Studenten starten in der Regel erst mit Ende Zwanzig ihre Berufslaufbahn – und haben damit gegenüber ihren Altersgenossen locker zehn Jahre verloren. Doch auch Studenten können nach Angaben des Berliner Informationszentrums der Versicherungswirtschaft die Zulagen für die staatliche Riester-Rente vor ihrem regulären Berufsbeginn bekommen.
Zwar gehören Studenten prinzipiell nicht zum Kreis der Förderberechtigten, aber wenn sie einen Mini-Job ausüben, kommen die staatlichen Zulagen auch für sie infrage.
Dafür müssen sie allerdings die vom Arbeitgeber zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. Das entspricht bei einem Monatsverd...
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