Pflichtteil

Erbrecht

Werden Kinder von den Eltern enterbt, haben sie Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil (= die Hälfte dessen, was ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustünde). Hat der Erblasser/die Erblasserin einen Teil des Vermögens verschenkt, können enterbte Kinder einen »Pflichtteilsergänzungsanspruch« gegen den oder die Erben geltend machen. Das bedeutet: D...


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