Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer zweifelhaft?
Kommunalrecht
Gemeinden gehen seit dem Jahr 2007 bei der Erhebung von Grundsteuern von zweifelhaften Immobilienwerten aus. Das könnte sich bald ändern.
Die Grundsteuer ist nach dem Anteil an der Einkommens- und der Gewerbesteuer die drittwichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Zur Ermittlung der Grundsteuer werden immer noch die ehemaligen Einheitswerte verwendet, obwohl diese seit 1996 auf Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr als Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- und Grunderwerbssteuer herangezogen werden.
Nun könnte die weitere Verwendung der Einheitswerte auch für die Kommunalabgabe auf der Kippe stehen, weil diese Berechnungsgrundlage wohl verfassungswidrig ist. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin.
Für die Grundsteuer werden die Einheitswerte aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern sogar die Wertverhältnisse von 1935 herangezogen. Diese Regelung ist nach einem aktuellen Urteil des Bund...
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