Einseitige Vertragsänderung ist nicht zulässig
Indexmiete
Der Vermieter legte mir das Muster eines Mietvertrages vor, das gegenüber meines 2004 abgeschlossenen Vertrages vorsieht, künftig eine so genannte Indexmiete zu zahlen. Was ist das eigentlich und ist das juristisch korrekt?
Martin K., Erfurt
Zunächst einmal: Verträge können und dürfen nicht einseitig verändert werden. »Pacta sunt servanda« – Verträge sind einzuhalten –, heißt der diesbezügliche Grundsatz des bürgerlichen Rechts. Kein Mieter muss sich auf neue Regelungen einlassen, die nicht in seinem Mietvertrag vereinbart worden sind. Eigentlich müsste das dem Vermieter bekannt...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.