Keine Betreuungsleistungen
Diabetiker
Diabetiker, die wegen regelmäßiger Unterzuckerung geistig stark eingeschränkt sind, haben keinen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen von der Pflegekasse. Die Betreuungsleistungen in der häuslichen Pflege können nur geistig behinderte, demenzkranke Menschen und psychisch Kranke geltend machen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Im verhandelten Rechtsstreit wollte die pflegebedürftige Klägerin aus dem Raum Koblenz von der Pflegekasse der Debeka BK...
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